Jede Gründung wird von Dr. Varga P. Ügyvédi Iroda vorbereitet, gegengezeichnet und eingereicht – einer Budapester Rechtsanwaltskanzlei, die bei der Budapester Rechtsanwaltskammer registriert ist. Eine ungarische Firmenregistrierung ist nur über einen Rechtsanwalt möglich, dies ist also kein optionaler Zusatz, sondern eine rechtliche Garantie.
Die anwaltliche Gegenzeichnung bestätigt, dass die Dokumente dem ungarischen Recht entsprechen und die Unterzeichner ordnungsgemäß identifiziert wurden. Mehr über die Kanzlei erfahren Sie auf drvlegal.hu.
Unser Gründungsservice beginnt bei 299 EUR. Das genaue Honorar hängt von der Struktur der Gesellschaft ab: von der Zahl der Gesellschafter, davon, ob ausländische Dokumente oder beglaubigte Übersetzungen benötigt werden, und davon, ob ein ungarischer Zustellungsbevollmächtigter zu organisieren ist.
Sie erhalten stets ein persönliches Angebot vor jeder Verpflichtung – das Absenden des Formulars ist kostenlos und unverbindlich, und es gibt danach keine versteckten Kosten.
Das Mindeststammkapital einer ungarischen Gesellschaft mit beschränkter Haftung (Kft.) beträgt 3.000.000 HUF, rund 7.500 EUR. Das Kapital ist keine Gebühr: Es ist das eigene Geld der Gesellschaft, das sie vom ersten Tag an für ihren Betrieb nutzen kann.
Je nach Struktur muss das Kapital nicht immer vollständig vor der Registrierung eingezahlt werden – die verfügbaren Möglichkeiten und ihre Bedingungen erläutern wir im Angebot.
Nein. Die Gründungsdokumente können auch per Videoanruf unterzeichnet werden, mit vom Rechtsanwalt durchgeführter Online-Identifizierung, sodass der gesamte Ablauf ohne Reise nach Ungarn abgeschlossen werden kann.
Natürlich verbinden viele Mandanten die Unterzeichnung gerne mit einem Besuch in Budapest – beide Optionen sind möglich, und wir stimmen den Termin auf Sie ab.
Nach der Unterzeichnung der Dokumente wird die elektronische Einreichung sofort vorgenommen. Das Firmengericht trägt eine mit dem gesetzlichen Muster gegründete Gesellschaft in der Regel innerhalb weniger Werktage ein.
Die Steuernummer und die EU-USt-IdNr. werden mit der Eintragung erteilt, sodass die Gesellschaft sofort mit der Rechnungsstellung beginnen kann.
Hat ein Gesellschafter oder Geschäftsführer der Gesellschaft keine ungarische Adresse, verlangt das ungarische Recht einen Zustellungsbevollmächtigten (kézbesítési megbízott): eine Person oder Organisation mit ungarischer Adresse, die amtliche Dokumente in ihrem Namen entgegennimmt und weiterleitet.
Wenn Sie keinen geeigneten ungarischen Ansprechpartner haben, bieten wir im Rahmen des Services eine Lösung an – lassen Sie die Felder zum Zustellungsbevollmächtigten im Formular einfach leer.
Die ungarische Körperschaftsteuer beträgt pauschal 9 % – die niedrigste in der Europäischen Union. Hinzu kommt je nach Gemeinde eine lokale Gewerbesteuer von bis zu 2 %, und der reguläre Umsatzsteuersatz beträgt 27 % (mit EU-Regeln für grenzüberschreitende Umsätze).
Die tatsächliche Steuerlast hängt stark von der Tätigkeit und der Struktur ab, daher geben wir Ihnen gerne einen persönlichen Überblick für Ihren konkreten Fall.
Füllen Sie das Gründungsformular aus, und wir melden uns innerhalb von einem Werktag bei Ihnen.