Die niedrigste Körperschaftsteuer der EU (9 %), schnelle Registrierung und umfassende persönliche Betreuung. Füllen Sie ein Formular aus – um den Rest kümmern wir uns.
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Ungarn hat den niedrigsten Körperschaftsteuersatz der Europäischen Union – pauschal 9 %.
Eine ungarische Gesellschaft wird in der Regel innerhalb weniger Werktage nach der Unterzeichnung vom Gericht eingetragen.
Eine ungarische Gesellschaft ist ein EU-Unternehmen: EU-USt-IdNr., freier Waren- und Dienstleistungsverkehr in allen Mitgliedstaaten.
Der Großteil des Ablaufs wird online abgewickelt. Wir begleiten Sie durch jeden erforderlichen Schritt.
Buchhaltungs-, Büro- und Lohnkosten liegen deutlich unter dem westeuropäischen Niveau, und die Führung einer ungarischen Gesellschaft ist unkompliziert.
Geben Sie die Unternehmensdaten in unserem Online-Gründungsformular an. Das dauert etwa 10 Minuten.
Mehr erfahren…AML/KYC-Identifizierungsformulare, ein persönliches Angebot mit Ihrer Bestätigung und die Erfassung der restlichen Angaben.
Mehr erfahren…Die Gründungsdokumente werden anhand Ihrer Daten erstellt und Ihnen zur Prüfung zugesandt.
Mehr erfahren…Die Gründungsdokumente werden vor einem ungarischen Rechtsanwalt unterzeichnet – persönlich oder per Videoanruf.
Mehr erfahren…Die Gesellschaft wird elektronisch beim Firmengericht angemeldet. Sie erhalten die Steuernummer und die Firmenbuchnummer.
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Rechtsanwalt & Gründer · Rechtsexperte für die digitale Wirtschaft
SetupInHungary ist der internationale Gründungsservice von Dr. Varga P. Ügyvédi Iroda (Rechtsanwaltskanzlei), Budapest. Jede Gründung wird von einem zugelassenen ungarischen Rechtsanwalt vorbereitet und gegengezeichnet.
Füllen Sie das Gründungsformular aus, und wir melden uns innerhalb von einem Werktag bei Ihnen.
Die Gründungsdokumente und die Firmenregistrierung werden in jedem Fall von einer zugelassenen ungarischen Rechtsanwaltskanzlei erstellt und abgewickelt: Dr. Varga P. Ügyvédi Iroda. Das garantiert, dass Ihre Gesellschaft in voller Übereinstimmung mit dem ungarischen Recht gegründet wird.
Unser Gründungsservice beginnt bei 299 EUR. Das genaue Honorar hängt von der Struktur der Gesellschaft ab (Zahl der Gesellschafter, ausländische Dokumente, Übersetzungen) – Sie erhalten stets ein persönliches Angebot vor jeder Verpflichtung, und das Absenden des Formulars ist kostenlos.
Das Mindeststammkapital einer Gesellschaft mit beschränkter Haftung (Kft.) beträgt 3.000.000 HUF (ca. 7.500 EUR). Es muss nicht in jedem Fall sofort vollständig eingezahlt werden – wir beraten Sie zu den Möglichkeiten.
Nein – wenn Sie möchten, müssen Sie überhaupt nicht nach Ungarn reisen. Die Gründungsdokumente können auch per Videoanruf unterzeichnet werden, mit vom Rechtsanwalt durchgeführter Online-Identifizierung. Selbstverständlich ist auch die persönliche Unterzeichnung in Budapest möglich – wir stimmen den Ablauf mit Ihnen ab.
Nach der Unterzeichnung der Dokumente wird die elektronische Einreichung sofort vorgenommen. Das Firmengericht trägt die Gesellschaft in der Regel innerhalb weniger Werktage ein.
Hat ein Gesellschafter (Eigentümer) oder Geschäftsführer der Gesellschaft keine ungarische Adresse, verlangt das ungarische Recht einen Zustellungsbevollmächtigten (kézbesítési megbízott) mit ungarischer Adresse, der amtliche Dokumente in dessen Namen entgegennimmt.
Die Körperschaftsteuer beträgt pauschal 9 %. Weitere Steuern (lokale Gewerbesteuer, Umsatzsteuer, Lohnabgaben) hängen von der Tätigkeit und dem Standort ab – wir geben Ihnen gerne einen Überblick für Ihren konkreten Fall.